Neue Besteuerung des Geschäftsfahrzeugs

Neue Besteuerung des Geschäftsfahrzeugs ab 01.01.2022

Die neue Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung des Geschäftsfahrzeugs wird die Arbeitswegkosten beinhalten. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung für die direkte Bundessteuer auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Was heisst das?

Ab 01.01.2022

  • Die neue Pauschale beträgt pro Monat 0.9% des Fahrzeugpreises (inkl. Arbeitsweg) bzw. 10.8% pro Jahr.
    Mindestbetrag: CHF 150 pro Monat bzw. CHF 1'800 (anzuwenden bei Fahrzeugen mit einem Kaufpreispreis unter CHF 16'667)

  • Keine zusätzliche Deklaration der Arbeitswegkosten als Einkommen in der Steuererklärung

  • Für Arbeitgeber entfällt die Pflicht den Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis zu erwähnen.

 

Beispiel:    

Kaufpreis exkl. MWST

CHF    

80'000.00

10.8% Privatanteil inkl. MWST

CHF

  8'640.00

6.4% AHV/IV/ EO und ALV davon      

CHF

     552.96

Der Privatanteil gehört zum Bruttolohn und auf diesem müssen ebenfalls folgende Versicherungsbeiträge bezahlt werden:

  • UVG (Unfallversicherung): pflichtig

  • UVGZ (Unfallversicherungs-Zusatz) und KTG (Krankentaggeld): pflichtig je nach Police

  • BVG: grundsätzlich pflichtig, je nach dem was als beitragspflichtiger Lohn im Pensionkassenreglement definiert wird.