Neue Besteuerung des Geschäftsfahrzeugs
Neue Besteuerung des Geschäftsfahrzeugs ab 01.01.2022
Die neue Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung des Geschäftsfahrzeugs wird die Arbeitswegkosten beinhalten. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung für die direkte Bundessteuer auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Was heisst das?
Ab 01.01.2022
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Die neue Pauschale beträgt pro Monat 0.9% des Fahrzeugpreises (inkl. Arbeitsweg) bzw. 10.8% pro Jahr.
Mindestbetrag: CHF 150 pro Monat bzw. CHF 1'800 (anzuwenden bei Fahrzeugen mit einem Kaufpreispreis unter CHF 16'667) -
Keine zusätzliche Deklaration der Arbeitswegkosten als Einkommen in der Steuererklärung
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Für Arbeitgeber entfällt die Pflicht den Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis zu erwähnen.
Beispiel: | ||
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Kaufpreis exkl. MWST |
CHF |
80'000.00 |
10.8% Privatanteil inkl. MWST |
CHF |
8'640.00 |
6.4% AHV/IV/ EO und ALV davon |
CHF |
552.96 |
Der Privatanteil gehört zum Bruttolohn und auf diesem müssen ebenfalls folgende Versicherungsbeiträge bezahlt werden:
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UVG (Unfallversicherung): pflichtig
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UVGZ (Unfallversicherungs-Zusatz) und KTG (Krankentaggeld): pflichtig je nach Police
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BVG: grundsätzlich pflichtig, je nach dem was als beitragspflichtiger Lohn im Pensionkassenreglement definiert wird.