MWST – Erhöhung ab 01.01.2024
MWST – Erhöhung ab 01.01.2024
Was gilt es jetzt schon zu beachten?
Die Mehrwertsteuer wird ab dem 01.01.2024 erhöht. Davon sind alle Unternehmen und Konsumenten betroffen. Die MWST-Umstellung findet zwar erst auf den 01.01.2024 statt, jedoch gibt es bereits jetzt schon im Jahr 2023 gewisse Auswirkungen auf die Rechnungstellung und Abrechnung.
Der Grund der MwSt- Erhöhung
Die Schweizer:innen haben die Volksabstimmung vom 25.09.2022 über die Annahme der Änderung des AHV-Gesetzten und dem Beschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen. Deshalb gibt es eine MWST-Erhöhung durch die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV).
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Ist Bis 31.12.2023 |
Neu Ab 01.01.2024 |
Normalsatz |
7.7% |
8.1% |
Reduzierter Satz |
2.5% |
2.6% |
Sondersatz (Beherbergung) |
3.7% |
3.8% |
Achtung im Jahr 2023
Die Erhöhung der MWST ab dem Jahr 2024 hat auch Auswirkung auf Ihre Rechnungstellung und Abrechnung im Jahr 2023. Leistungen, die im 2023 fakturiert, jedoch erst im Jahr 2024 erbracht werden, müssen mit den neuen Sätzen abgerechnet werden.
Es ist auf den Zeitpunkt der Leistungserbring zu achten und nicht das Datum der Rechnung oder der Zahlung.
Beispiel:
Ihr Kunde hat zwei Workshoptage gebucht. Ein Workshoptag findet im Dezember 2023 statt, der andere im Januar 2024. Sie stellen die Rechnung im Dezember 2023 für beide Tage. Der erste Workshoptag wird mit 7.7% und der zweite Workshoptag mit 8.1% MWST in Rechnung gestellt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Beispiel der Eidgenössischen Steuerverwaltung: https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/taxInfos/cipherDisplay.xhtml?publicationId=1003601&componentId=1003981