Bundesgesetz über Finanzmarktinfrastrukturen (FinfraG)

Bundesgesetz über Finanzmarktinfrastrukturen (FinfraG)

Dieses Gesetz regelt die Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer beim Effekten- und Derivatehandel.

Unternehmen,
die mit Derivaten handeln, müssen deren Abläufe schriftlich regeln.
die nicht mit Derivaten handeln, halten dies ebenfalls schriftlich fest.

Ändert sich der Zustand so sind die Unterlagen anzupassen.

Ist der Beschluss betreffend FinfraG in eurem Unternehmen vorhanden?

FinfraG