Bundesgesetz über Finanzmarktinfrastrukturen (FinfraG)
Bundesgesetz über Finanzmarktinfrastrukturen (FinfraG)
Dieses Gesetz regelt die Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer beim Effekten- und Derivatehandel.
Unternehmen,
. die mit Derivaten handeln, müssen deren Abläufe schriftlich regeln.
. die nicht mit Derivaten handeln, halten dies ebenfalls schriftlich fest.
Ändert sich der Zustand so sind die Unterlagen anzupassen.
Ist der Beschluss betreffend FinfraG in eurem Unternehmen vorhanden?